E-Scooter sind praktisch für den Schulweg. Ein Modell, über das viele reden, ist der Ninebot F2 Pro E. Er verfügt über gute Technik, aber in Deutschland gibt es mit diesem Gerät ein großes Problem.
Was der Scooter kann
Der Ninebot F2 Pro E ist ein moderner Roller mit viel Zubehör. Er hat eine Federung am Vorderrad, damit man auf steinigen Wegen nicht so stark durchgeschüttelt wird. Der Akku ist ziemlich stark und hält für lange Strecken (bis zu 55 Kilometer). Außerdem hat er Blinker, damit andere im Verkehr sehen, wohin man fahren möchte.
Warum er in Deutschland nicht erlaubt ist
Obwohl der Roller gut gebaut ist, darf man ihn in Deutschland nicht auf der Straße benutzen.
- Er ist zu schnell: Der F2 Pro E fährt 25 km/h.
- In Deutschland dürfen E-Scooter aber nur 20 km/h fahren.
Weil er zu schnell ist, bekommt er keine Erlaubnis vom Amt. Das bedeutet auch, dass man keinen Versicherungs-Aufkleber für den Roller kaufen kann. Wer trotzdem damit auf der Straße fährt, bekommt eine Strafe von der Polizei und muss eine hohe Strafe zahlen.
Bus und Bahn
Man darf den Scooter in Deutschland auch nicht mit in den Bus oder die Bahn nehmen. Die KVB hat das verboten, weil sie Angst haben, dass die Batterien der Roller Feuer fangen könnten.
Welches Modell ist richtig?
Wenn man einen Roller sucht, der erlaubt ist, muss man auf den letzten Buchstaben im Namen achten. Man braucht den Ninebot F2 Pro D. Das „D“ steht für Deutschland und „E“ steht für Europa. Dieser Roller fährt genau 20 km/h. Er sieht fast genauso aus wie das andere Modell, ist aber für unsere Straßen zugelassen.
Zusammengefasst: Der F2 Pro E ist zwar ein guter Roller, aber für den normalen Schulweg in Deutschland nicht geeignet. Man sollte immer das Modell mit dem „D“ wählen, um sicher und ohne Stress unterwegs zu sein.
Quellen:
https://www.mediamarkt.de/de/product/_segway-f2-pro-d-ii-kick-scooter-999998-zoll-schwarz-168723235.html (Stand: 06.05.2026)
https://www.mediamarkt.de/de/product/_segway-ninebot-f2-e-ii-e-roller-10-zoll-grau-172066820.html (Stand: 06.05.2026)
https://www.kvb.koeln/service/spielregeln/etretroller.html#:~:text=Aus%20Sicherheitsgründen%20dürfen%20Fahrgäste%20ab,anderen%20Verkehrsunternehmen%20in%20NRW%20eingeführt(Stand: 29.04.2026)
